Pausen bei Bildschirmarbeit: was Gesetz und Arbeitgeber verlangen
Pausen bei Bildschirmarbeit: 30 Minuten Ruhepause ab sechs Stunden, dazu Bildschirmpausen, die der Arbeitgeber einplanen muss. Was gilt und welche Pause hilft.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei mehr als sechs Stunden Arbeit stehen dir mindestens 30 Minuten Ruhepause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten.
- Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Bildschirmarbeit regelmäßig unterbrechen lassen, durch andere Aufgaben oder kurze Bildschirmpausen, bewährt sind laut ASR A6 etwa 5 Minuten pro Stunde.
- Wie das geschieht, gehört in die Gefährdungsbeurteilung, und ein Betriebsrat bestimmt bei der Lage der Pausen mit.
- Kurze aktive Pausen machen etwas wacher und verkürzen das Sitzen, ob sie Nackenschmerzen vorbeugen, ist unsicher.
Wann du zum Arzt solltest
Lass es ärztlich abklären, wenn
- der Nacken trotz Pausen jeden Tag schmerzt
- der Schmerz in den Arm zieht
- die Finger kribbeln
In diesem Beitrag
Für Pausen bei Bildschirmarbeit gelten zwei Regeln nebeneinander. Das Arbeitszeitgesetz verlangt bei mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Ruhepause, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zusätzlich, die Arbeit am Bildschirm regelmäßig unterbrechen zu lassen, durch andere Aufgaben oder kurze Bildschirmpausen. Bewährt haben sich laut Arbeitsstättenregel ASR A6 etwa 5 Minuten pro Stunde.
Wer um halb neun den Rechner aufklappt und erst zum Mittagessen aufsteht, hält das Arbeitszeitgesetz ein. Die zweite Regel verfehlt er, und der Nacken hat vier Stunden Sitzen hinter sich.
Welche Pausen sind bei Bildschirmarbeit vorgeschrieben?
Vorgeschrieben sind die Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz und regelmäßige Unterbrechungen der Bildschirmarbeit nach der Arbeitsstättenverordnung. Beide Pflichten gelten nebeneinander, die Mittagspause zählt nicht als Bildschirmpause.
Im Alltag heißen die kurzen Unterbrechungen Bildschirmpausen, im Arbeitsschutzrecht Erholungszeiten. So unterscheiden sich die beiden Pausen:
Ruhepause
- Gesetz: § 4 Arbeitszeitgesetz
- Wie lang: 30 Minuten bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden
- Aufteilen: in Blöcke von mindestens 15 Minuten
- Wann: steht im Voraus fest, spätestens nach 6 Stunden Arbeit
- Arbeitszeit: zählt nicht dazu, so § 2 Arbeitszeitgesetz
Bildschirmpause
- Gesetz: Arbeitsstättenverordnung, Anhang 6.1, genauer gefasst in der ASR A6
- Wie lang: keine feste Pflichtzahl, bewährt sind etwa 5 Minuten pro Stunde
- Aufteilen: lieber oft und kurz, nicht zusammenlegen
- Wann: regelmäßig, festgelegt in der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitszeit: keine Ruhepause im Sinne des Gesetzes, nicht für einen früheren Feierabend ansparen
Die Verordnung sagt es so: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten an Bildschirmgeräten „insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden“. Für die Pausenzeiten am Bildschirmarbeitsplatz setzt die ASR A6 Bildschirmarbeit von 2024 eine Reihenfolge. Zuerst kommen Aufgaben ohne Bildschirm, etwa Ablage oder ein Gespräch am Tisch, Mischarbeit genannt. Erst wo das nicht geht, braucht es feste kurze Erholungszeiten, am besten mit Bewegung.
Die 5 Minuten pro Stunde nennt die ASR als Erfahrungswert, nicht als starre Pflicht. Hält sich der Arbeitgeber an die Regel, gilt die Verordnung als erfüllt. Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung gibt es seit dem 3. Dezember 2016 nicht mehr, sie ging in der Arbeitsstättenverordnung auf (DGUV Information 215-410).
Was muss der Arbeitgeber für Bildschirmpausen tun?
Der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie die Bildschirmarbeit unterbrochen wird, und dich darüber unterweisen. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Lage der Pausen mit.
Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Bei Bildschirmarbeit muss sie nach § 3 Arbeitsstättenverordnung ausdrücklich die Augen berücksichtigen und vor Arbeitsbeginn dokumentiert sein. Unterweisen muss dich der Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr (§ 6 Arbeitsstättenverordnung). Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz bei der Lage der Pausen mit und bei Regeln zum Gesundheitsschutz.
Mit dieser Liste prüfst du, ob die Regeln an deinem Platz ankommen:
So prüfst du die Pausenregelung in deinem Betrieb
- Deine Ruhepausen stehen vor Arbeitsbeginn fest, mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden.
- Du arbeitest nie länger als sechs Stunden am Stück ohne Ruhepause.
- Die Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz sagt, wie die Bildschirmarbeit unterbrochen wird.
- Es gibt Aufgaben ohne Bildschirm, oder kurze Erholungszeiten sind fest eingeplant.
- Die Erholungszeiten verteilen sich über den Tag und werden nicht für den Feierabend gesammelt.
- Du wurdest zur Bildschirmarbeit unterwiesen, und die Unterweisung wiederholt sich jedes Jahr.
- Neben dem Schreibtisch ist Platz, um aufzustehen und die Haltung zu wechseln.
Fehlt ein Punkt, frag beim Betriebsrat, beim betriebsärztlichen Dienst oder bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach.
Was ist eine aktive Pause, und was bringt sie?
Eine aktive Pause ist eine kurze Unterbrechung, in der du aufstehst und dich bewegst, statt am Platz sitzen zu bleiben. Sie macht etwas wacher und verkürzt die Sitzzeit, ob sie Nackenschmerzen vorbeugt, ist offen.
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1.030Schritte
Die Studie mit 193 Büroangestellten lief in Bangkok, mit Menschen, die als gefährdet galten, meist Frauen in den Dreißigern. Ein Sitzkissen mit Sensor meldete per App, wann eine Pause im Stehen fällig war. Ob sich das übertragen lässt, ist offen.
Was die Studien zu Bildschirmpausen zeigen
So bewerten wir- Beleglage: PlausibelMikropausen von höchstens 10 Minuten machen etwas frischer und weniger erschöpft, so eine Metaanalyse mit 22 Studiengruppen und 2.335 Teilnehmenden. Die Arbeitsleistung stieg nicht messbar.
- Beleglage: PlausibelErinnerungen am Rechner verkürzen das Sitzen im Büro, bei niedriger bis mittlerer Gewissheit in einer Auswertung von 18 Studien.
- Beleglage: UnklarOb zusätzliche oder aktive Pausen Nacken- und Rückenbeschwerden vorbeugen, bewertet der Cochrane-Review von 2025 mit 9 Studien und 626 Beschäftigten als sehr unsicher.
- Beleglage: UnklarOb die 20-20-20-Regel die Augen entlastet, ist offen: In einer Studie mit 29 Beschäftigten ließen Beschwerden nach, in einem Versuch mit 30 jungen Erwachsenen änderten 20-Sekunden-Pausen nichts an den Beschwerden.
Kurze Pausen helfen also gegen Müdigkeit und langes Sitzen, für den Nacken fehlt der Beweis. Wer schon Beschwerden hat, findet fünf Übungen für den Stuhl in den Nackenübungen fürs Büro.
Bewegungspausen im Büro: so verteilst du sie über den Tag
Häng viele kleine Unterbrechungen an feste Anlässe und lass dich vom Rechner erinnern. So kommst du auf etwa 5 Minuten Bewegung pro Stunde.
- Steh alle 30 Minuten auf, 1 bis 2 Minuten reichen: zum Drucker, ans Fenster, Wasser holen.
- Stell dir eine Erinnerung am Rechner, etwa einen Kalendertermin jede halbe Stunde.
- Geh einmal pro Stunde 5 Minuten weg vom Bildschirm und kreis dabei langsam die Schultern.
- Führ Telefonate im Stehen oder beim Gehen, auch im Videocall mit ausgeschalteter Kamera.
- Verbring die Mittagspause nicht am Schreibtisch. 10 Minuten Gehen draußen bewegen die Beine und geben den Augen Weite.
Ob Stehen am Schreibtisch zusätzlich hilft, klärt der Check Sitzen oder Stehen. Schmerzt der Nacken trotz Pausen jeden Tag, zieht der Schmerz in den Arm oder kribbeln die Finger, lass das ärztlich ansehen. Welche Zeichen einen Termin nötig machen, steht in Nackenschmerzen: wann zum Arzt.
Häufige Fragen
Sind Bildschirmpausen bezahlt?
Ruhepausen zählen nach § 2 Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit, ob sie trotzdem bezahlt werden, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Bildschirmpausen sind keine Ruhepausen, und ein Wechsel zu anderen Aufgaben ist ohnehin Arbeitszeit. Zur Bezahlung der Erholungszeiten sagt die ASR A6 nichts, Klarheit schafft eine Betriebsvereinbarung.
Gelten die Pausenregeln auch im Homeoffice?
Die Ruhepausen nach dem Arbeitszeitgesetz gelten überall. Die Pflicht zur Unterbrechung der Bildschirmarbeit gilt nach § 1 Arbeitsstättenverordnung auch am vereinbarten Telearbeitsplatz, für den Laptop am Küchentisch ohne solche Vereinbarung dagegen nicht. Wie du dir zu Hause Pausen einrichtest, steht in Nackenschmerzen im Homeoffice.
Was hilft den Augen in der Bildschirmpause?
Schau in der Pause in die Ferne. Die 20-20-20-Regel rät, alle 20 Minuten für 20 Sekunden auf etwas mindestens 6 Meter Entferntes zu blicken, belegt ist ihr Nutzen kaum. Eine Untersuchung der Augen muss dir der Arbeitgeber anbieten, so die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wann es eine Bildschirmbrille gibt, steht in Nackenschmerzen bei Bildschirmarbeit.
Zahlt die Krankenkasse einen Kurs für bewegte Pausen?
Kurse für bewegte Pausen gibt es vor Ort und per Video. Die Krankenkasse bezuschusst nach § 20 SGB V nur zertifizierte Präventionskurse, die Höhe legt jede Kasse in ihrer Satzung fest. Für Angebote im Betrieb gibt es die betriebliche Gesundheitsförderung der Krankenkassen.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz, § 4 Ruhepausen
- Arbeitszeitgesetz, § 2 Begriffsbestimmungen
- Arbeitsstättenverordnung, Anhang, Nummer 6.1 Bildschirmarbeitsplätze
- Arbeitsstättenverordnung, § 1 Ziel, Anwendungsbereich
- Arbeitsstättenverordnung, § 3 Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsstättenverordnung, § 6 Unterweisung der Beschäftigten
- Arbeitsschutzgesetz, § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Mitbestimmungsrechte
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Anhang Teil 4
- Sozialgesetzbuch V, § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- ASR A6 Bildschirmarbeit, Ausgabe Juli 2024, Volltext bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
- DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 2019
- Shrestha N et al., Cochrane 2018: Maßnahmen gegen langes Sitzen am Arbeitsplatz
- Waongenngarm P et al., Scandinavian Journal of Work, Environment & Health 2021: aktive Pausen und Nackenschmerzen
- Leppe-Zamora J et al., Int J Behav Nutr Phys Act 2025: Pausen-Erinnerungen am Rechner, Metaanalyse
- Albulescu P et al., PLOS ONE 2022: Mikropausen, Wohlbefinden und Leistung, Metaanalyse
- Luger T et al., Cochrane 2025: Pausenmodelle zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Beschwerden (CD012886)
- Talens-Estarelles C et al., Contact Lens and Anterior Eye 2023: die 20-20-20-Regel im Test
- Johnson S, Rosenfield M, Optometry and Vision Science 2023: 20-Sekunden-Pausen im Leseversuch
Dieser Text erklärt, er kann dich aber nicht untersuchen. Wenn die Beschwerden stark sind, lange bleiben oder sich ungewohnt anfühlen, geh damit in eine Praxis.
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