Zahlt der Arbeitgeber ein Nackenkissen? Was wirklich geht
Bezahlen darf die Firma so ein Kissen. Steuerfrei über den 600-Euro-Freibetrag für Gesundheitsförderung ist es meistens nicht. Welcher Weg stattdessen funktioniert.
„Mein Nacken macht beim Bildschirmarbeiten Probleme. Kann meine Firma mir ein Nackenkissen bezahlen?“ Bezahlen kann sie es, ja. Steuerfrei wird daraus aber selten das, was die meisten erwarten. Über den 600-Euro-Freibetrag für Gesundheitsförderung läuft ein Kissen in aller Regel nicht. Über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze oder über die Arbeitsplatzausstattung dagegen schon, und das sind drei verschiedene Rechnungen.
Drei Wege, drei Beträge
Rechnung eins: Das Kissen kostet 45 Euro, die Firma schenkt es dir. § 8 Abs. 2 EStG lässt einen Sachbezug steuerfrei, solange alle geldwerten Vorteile eines Kalendermonats zusammen höchstens 50 Euro ausmachen. 45 Euro passen also. Bekommst du im selben Monat noch einen Gutschein über 10 Euro, sind es zusammen 55 Euro, und dann werden alle 55 Euro steuerpflichtig. Diese Grenze kippt im Ganzen, anders als ein Freibetrag. Bis Ende 2021 lag sie übrigens bei 44 Euro.
Rechnung zwei: Das Kissen kostet 89 Euro und bleibt Eigentum der Firma. Es wird als Arbeitsmittel für einen bestimmten Arbeitsplatz angeschafft. Liegt der betriebliche Zweck klar vorn, ist das ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse und damit von vornherein kein Arbeitslohn. Dann gibt es weder eine Grenze noch einen Freibetrag. Das BMF-Schreiben vom 20. April 2021 nennt für diese Kategorie unter anderem höhenverstellbare Schreibtische.
Rechnung drei: Dasselbe Kissen für 89 Euro wird über den Gesundheitsfreibetrag verbucht. Das geht schief. § 3 Nr. 34 EStG befreit Arbeitgeberleistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken“, und zwar „soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen“. Dazwischen steht allerdings eine Bedingung mit vier Stichworten: Die Leistung muss an Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung die Maßstäbe der §§ 20 und 20b SGB V einhalten. Gemeint sind damit angeleitete Maßnahmen, also Kurse und Beratungen. Ein Gegenstand erfüllt das nicht, auch wenn er ergonomisch beworben wird. In der Prüfung werden die 89 Euro dann nachversteuert. Was über diesen Freibetrag tatsächlich läuft, steht in 600 Euro Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber.
| Weg | Was steuerlich passiert | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Sachbezug bis 50 Euro im Monat | frei, solange die Summe des Monats hält | Lohnbuchhaltung |
| Arbeitsmittel der Firma | gar kein Arbeitslohn | Arbeitgeber, mit betrieblicher Begründung |
| Freibetrag 600 Euro | greift für Kurse, nicht für Gegenstände | Finanzamt im Zweifel verbindlich |
Was Pflicht ist und was Geschenk
Ein Teil der Ausstattung ist keine Freundlichkeit. § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz sagt klar: Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Und der Anhang der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet ihn, auf Wunsch der Beschäftigten eine Fußstütze und einen Manuskripthalter bereitzustellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung anders nicht erreichbar ist.
Ein Kissen steht in dieser Aufzählung nicht. Bildschirm, Tastatur, Tisch, Stuhl und Beleuchtung dagegen schon. Das ist der Grund, warum die Frage nach dem Kissen oft am falschen Ende ansetzt.
Und was bringt so ein Kissen überhaupt
Belastbare Studien gibt es zu Schlafkissen, nicht zu Nackenrollen am Bürostuhl. Eine Metaanalyse aus neun hochwertigen Studien mit zusammen 555 Personen fand für Gummi- und Latexkissen eine kleine, aber statistisch signifikante Linderung von Nackenschmerzen (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,263) und eine deutlich höhere Zufriedenheit mit dem Kissen. Die Schlafqualität selbst veränderte sich nicht. Entscheidend waren Form und Höhe, nicht das Material.
Stiftung Warentest prüfte 2025 vierzehn Nackenstützkissen zwischen 40 und 164 Euro. Nur vier davon stützten in jeder Schlaflage gut ab, und der beworbene Memory-Effekt war im Labor bei vielen nur schwach ausgeprägt. Welche Höhe zu welcher Schlafposition passt, steht in Schlafposition bei Nackenschmerzen.
Für den Arbeitsplatz heißt das: Von einem Kissen am Stuhl ist kein Effekt belegt. Von Bildschirmhöhe, Sehabstand und regelmäßigen Haltungswechseln schon eher, und die kosten nichts. Was davon wirklich trägt, ist in ergonomischer Arbeitsplatz gegen Nackenschmerzen durchgesehen.
Wie du morgen danach fragst
Die Formulierung entscheidet, wo deine Frage landet. „Zahlt ihr mir das aus dem Gesundheitsbudget?“ führt fast sicher zu einem Nein, weil dieses Budget für Kurse reserviert ist.
Frag stattdessen so: „Gibt es ein Budget für ergonomische Arbeitsmittel, oder läuft so etwas bei uns über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze?“ Damit landet die Sache bei der Lohnbuchhaltung, und dort wird sie entschieden.
Und wenn du ohnehin mit jemandem sprichst: Bitte um eine Prüfung deines Arbeitsplatzes, bevor über das Kissen geredet wird. Ein Bildschirm, der zehn Zentimeter zu tief steht, kostet dich jeden Tag acht Stunden lang mehr als ein Kissen je ausgleichen kann.
Quellen
- § 3 Nr. 34 EStG: Steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung
- § 8 EStG: Sachbezüge und die 50-Euro-Freigrenze
- § 3 Arbeitsschutzgesetz: Grundpflichten des Arbeitgebers
- Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 6: Bildschirmarbeitsplätze
- BMF-Schreiben vom 20. April 2021 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG
- Chun-Yiu et al. 2021: Metaanalyse zu Kissen und Nackenschmerzen
- Stiftung Warentest: Nackenstützkissen im Test, test 9/2025
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