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Mittwoch, 14. Oktober 2026

RMG Frage der WocheArbeitgeber & Gesundheit

Stufenweise Wiedereingliederung: so läuft das Hamburger Modell

Bei der stufenweisen Wiedereingliederung steigst du nach langer Krankheit mit wenigen Stunden ein und bleibst krankgeschrieben. Wer zahlt, wie lange, welche Rechte.

Von RMG Redaktion··7 Min. Lesezeit

16 QuellenQuellenstandard

Mann mit grauen Haaren und Brille sitzt in dunkler Strickjacke an einem weißen Schreibtisch und tippt auf einem Laptop, hinter ihm hängen bunte Haftnotizen an einer dunklen Wand.
Wie viele Stunden du am Anfang arbeitest und wann es mehr werden, steht im Wiedereingliederungsplan.Foto: Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Solange deine Lohnfortzahlung läuft, bekommst du dein Gehalt, danach schuldet dir der Arbeitgeber für die Stunden keinen Lohn, und du bekommst Krankengeld oder, im direkten Anschluss an eine Reha, Übergangsgeld der Rentenversicherung.
  • Bei der stufenweisen Wiedereingliederung, dem Hamburger Modell, kehrst du nach langer Krankheit mit wenigen Stunden zurück und bleibst krankgeschrieben, den Plan stellt die Praxis auf Muster 20 aus.
  • Ohne Zustimmung deines Arbeitgebers gibt es keine Wiedereingliederung, bist du schwerbehindert oder gleichgestellt, kann er laut Bundesarbeitsgericht aber verpflichtet sein, dich nach dem Plan zu beschäftigen.
  • Die Phase sollte laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Regel höchstens sechs Monate dauern, nach einer Reha muss sie für das Übergangsgeld spätestens vier Wochen nach deren Ende beginnen.
In diesem Beitrag7 Abschnitte
  1. 01Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?
  2. 02Wie läuft die stufenweise Wiedereingliederung ab?
  3. 03Wer zahlt bei der stufenweisen Wiedereingliederung?
  4. 04Muss der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen?
  5. 05Wie lange dauert die Wiedereingliederung, und kann ich sie abbrechen?
  6. 06Häufige Fragen
  7. 07Quellen

„Wie funktioniert eine stufenweise Wiedereingliederung, und wer zahlt mich in der Zeit?“ Bei der stufenweisen Wiedereingliederung, dem Hamburger Modell, kehrst du nach langer Krankheit mit wenigen Stunden an deinen Arbeitsplatz zurück und bleibst dabei krankgeschrieben. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung bekommst du statt Lohn Krankengeld oder, direkt nach einer Reha, Übergangsgeld. Die Phase sollte laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie in der Regel höchstens sechs Monate dauern.

Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?

Eine stufenweise Wiedereingliederung ist ein ärztlich geplanter Wiedereinstieg, bei dem du deine bisherige Arbeit zunächst nur teilweise machst, während die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Geregelt ist sie in § 74 SGB V und § 44 SGB IX.

Voraussetzung ist, dass du deine bisherige Tätigkeit teilweise schaffst und der schrittweise Einstieg dir voraussichtlich zurück ins Erwerbsleben hilft. Spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit klärt die Praxis bei jeder neuen Krankschreibung, ob das infrage kommt. Kann der Einstieg deiner Genesung schaden oder lehnst du ab, empfiehlt sie ihn laut AU-Richtlinie nicht.

Im Plan kann die Praxis die Arbeitszeit kürzen und Belastungen ausschließen, laut KBV etwa mit „Darf nicht heben“. Bei Nackenbeschwerden wäre ein Vermerk wie „keine Arbeit über Kopf“ denkbar.

6Monate

sollte eine stufenweise Wiedereingliederung laut AU-Richtlinie in der Regel nicht überschreiten.

40.813Fälle

unterstützte die Rentenversicherung 2024 direkt nach einer Reha mit Übergangsgeld (Reha-Bericht 2025).

2Stunden

täglich musst du nach einer Reha grundsätzlich schaffen, damit die Rentenversicherung zahlt (DRV, Formular G0831).

Wie läuft die stufenweise Wiedereingliederung ab?

Den Ablauf hält der Wiedereingliederungsplan fest, den die Praxis auf Muster 20 ausstellt: Arbeit, Stunden pro Tag, Zeitraum und Einschränkungen, laut KBV ohne Diagnose.

So kommst du in die Wiedereingliederung

  • Du fragst in deiner Praxis, ob ein stufenweiser Einstieg passt.
  • Du klärst vorab, ob dein Arbeitgeber dich mit weniger Stunden einsetzen kann.
  • Du unterschreibst Muster 20, dein Arbeitgeber erklärt seine Zustimmung und ob er etwas zahlt.
  • Teil 20a bekommt dein Arbeitgeber, Teil 20b deine Krankenkasse.
  • Die Praxis schreibt dich weiter krank und untersucht dich regelmäßig.
  • Nach einer Reha schickst du die Beginnmitteilung G0840, vom Arbeitgeber bestätigt, an die Rentenversicherung.

Nach einer Reha stellt die Klinik den Stufenplan auf, so das Merkblatt G0832 der Rentenversicherung. Belasten dich die Fahrtkosten zur Arbeit so stark, dass die Wiedereingliederung gefährdet ist, kann sie diese erstatten, wenn dein Antrag bis zum letzten Tag eingeht, mit dem Auto 0,20 Euro je Kilometer.

Ein festes Schema gibt es laut AU-Richtlinie nicht. Ein ausgedachtes Beispiel für eine Bürokraft mit sonst acht Stunden:

Zeitraum Stunden pro Tag Tätigkeit
Woche 1 und 2 3 Bildschirmarbeit mit Pausen, nichts heben
Woche 3 und 4 5 dazu Besprechungen und Telefonate
Woche 5 und 6 7 alle Aufgaben, Pausen nach Bedarf

Wer zahlt bei der stufenweisen Wiedereingliederung?

Solange deine Lohnfortzahlung läuft, bekommst du dein Gehalt. Danach schuldet dir der Arbeitgeber für die Stunden keinen Lohn, und du bekommst Krankengeld oder, direkt nach einer Reha, Übergangsgeld der Rentenversicherung.

Laut Bundesarbeitsgericht 2019 sind beide Seiten weiter von den Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses befreit, weil die Arbeitsunfähigkeit andauert. Zahlt dein Arbeitgeber freiwillig etwas, ruht das Krankengeld in dieser Höhe (§ 49 SGB V).

Übergangsgeld läuft bis zum Ende der Wiedereingliederung weiter, wenn sie im unmittelbaren Anschluss an eine medizinische Reha nötig ist (§ 71 Abs. 5 SGB IX). Für die Rentenversicherung heißt das laut Formular G0831: Beginn spätestens vier Wochen nach der Reha, ohne Ausnahmen.

Wer zahlt während deiner Wiedereingliederung?

Zwei Fragen zu deiner Lage.

Zahlt dir dein Arbeitgeber wegen dieser Krankheit noch Lohnfortzahlung?

Beginnt die Wiedereingliederung spätestens vier Wochen nach einer Reha der Rentenversicherung?

Antwort

Dein Arbeitgeber zahlt das Gehalt

In der Lohnfortzahlung läuft laut Rentenversicherung dein Arbeitsentgelt weiter. Endet sie, zahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.

Antwort

Die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld

Nach der Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld bis zum letzten Tag des Stufenplans, wenn du während der Reha grundsätzlich Anspruch darauf hattest.

Antwort

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld

Ohne direkt vorausgehende Reha bekommst du Krankengeld, wenn du Anspruch darauf hast, denn du bleibst arbeitsunfähig.

Wie hoch das Krankengeld ist, steht in Krankschreibung bei Nackenschmerzen. Das Übergangsgeld erklärt Reha bei Rückenschmerzen.

Muss der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen?

Ja, ohne Zustimmung deines Arbeitgebers gibt es keine stufenweise Wiedereingliederung. Erklärt er, dich nicht beschäftigen zu können, ist sie laut AU-Richtlinie nicht durchführbar.

Das Bundesarbeitsgericht sieht in der Wiedereingliederung ein Vertragsverhältnis eigener Art, freiwillig für beide Seiten. Auch du darfst also Nein sagen.

Warst du binnen zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss dir dein Arbeitgeber außerdem ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Wiedereingliederung ist laut DGUV kein BEM, lässt sich darin aber nutzen. Wie das Verfahren abläuft, erklärt Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Wie lange dauert die Wiedereingliederung, und kann ich sie abbrechen?

Die Dauer legt die Praxis im Plan fest, laut AU-Richtlinie in der Regel höchstens sechs Monate. Zeigen die regelmäßigen Untersuchungen nachteilige Folgen, wird der Plan angepasst oder die Wiedereingliederung abgebrochen.

Der letzte Tag im Plan entspricht laut den KBV-Erläuterungen zu Muster 20 meist dem voraussichtlich letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Schaffst du deine alte Arbeit auf Dauer nicht mehr im früheren Umfang, muss die Praxis laut AU-Richtlinie die Krankenkasse schriftlich informieren.

Nach einer Reha können laut Merkblatt G0832 du, deine Praxis, dein Arbeitgeber oder die Rentenversicherung abbrechen, wenn etwa deine Gesundheit es nicht mehr zulässt. Wirst du krank, darf die Wiedereingliederung bis zu sieben Tage ruhen, mit Nachweis ab dem ersten Tag. Eine längere Pause gilt als Abbruch, das Übergangsgeld entfällt dann ab ihrem ersten Tag.

Was neuen Schüben vorbeugt, wenn die Beschwerden wiederkommen, steht in Chronische Nackenschmerzen.

Häufige Fragen

Darf ich während der Wiedereingliederung Urlaub nehmen?

Nein, laut Merkblatt G0832 der Rentenversicherung: Weil du vor und während der Wiedereingliederung durchgehend arbeitsunfähig sein musst, ist Erholungsurlaub nicht möglich. Für einen Betriebsurlaub darf eine Wiedereingliederung nach einer Reha bis zu sieben Kalendertage ruhen. Deinen Urlaub planst du für die Zeit nach der Krankschreibung.

Bringt die stufenweise Wiedereingliederung etwas?

Wahrscheinlich ja, das zeigen aber nur Beobachtungsstudien. Nach Reha wegen chronischer psychischer Erkrankungen arbeiteten nach 15 Monaten 88 Prozent mit und 73 Prozent ohne Wiedereingliederung wieder, bei 381 vergleichbaren Paaren (Streibelt 2018). Nach orthopädischer Reha, meist wegen Rückenschmerzen, waren in einer Befragung von 2003 mittelfristig über 80 Prozent von 250 Menschen wieder im Beruf, ohne Vergleichsgruppe (Bürger 2004).

Was ändert sich 2028 mit der Teilkrankschreibung?

Ab 1. Januar 2028 kann die Praxis bei mehr als vier Wochen erwarteter Krankheit mit deiner Einwilligung eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent deiner Wochenstunden feststellen. Stimmt dein Arbeitgeber zu, arbeitest du den Rest, und er bezahlt diese Stunden anteilig, anders als bei der Wiedereingliederung (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228). § 74 SGB V bleibt daneben bestehen.

Quellen

  1. § 74 SGB VGesetzgesetze-im-internet.de
  2. § 44 SGB IXGesetzgesetze-im-internet.de
  3. G-BA: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, in Kraft seit 21. Februar 2024Gesetzg-ba.de
  4. KBV: ArbeitsunfähigkeitFachinformationkbv.de
  5. KBV: Erläuterungen zur VordruckvereinbarungFachinformationkbv.de
  6. Bundesarbeitsgericht, 16.5.2019, 8 AZR 530/17Fachinformationbundesarbeitsgericht.de
  7. § 164 SGB IXGesetzgesetze-im-internet.de
  8. § 71 SGB IXGesetzgesetze-im-internet.de
  9. § 49 SGB VGesetzgesetze-im-internet.de
  10. DRV: Merkblatt G0832, Februar 2026Fachinformationdeutsche-rentenversicherung.de
  11. DRV: Formular G0831Fachinformationdeutsche-rentenversicherung.de
  12. DRV: Reha-Bericht 2025Fachinformationdeutsche-rentenversicherung.de
  13. DGUV Information 206-031Fachinformationpublikationen.dguv.de
  14. Streibelt M et al., J Occup Rehabil (2018)Studiepubmed.ncbi.nlm.nih.gov
  15. Bürger W, Rehabilitation (2004)Studiepubmed.ncbi.nlm.nih.gov
  16. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228Fachinformationrecht.bund.de

Dieser Text erklärt, er kann dich aber nicht untersuchen. Wenn die Beschwerden stark sind, lange bleiben oder sich ungewohnt anfühlen, geh damit in eine Praxis.

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