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Mittwoch, 14. Oktober 2026

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Betriebliches Eingliederungsmanagement: deine Rechte im BEM-Gespräch

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement steht dir nach mehr als sechs Wochen Krankheit in zwölf Monaten zu. Es ist freiwillig. Ablauf, Datenschutz und Folgen.

Von RMG Redaktion··8 Min. Lesezeit

10 QuellenQuellenstandard

Frau mit kurzen blonden Haaren, Brille und rosafarbenem Mantel sitzt an einem runden weißen Tisch in einem hellen Raum mit großen Fenstern und spricht lächelnd mit einer Person, die mit dem Rücken zur Kamera sitzt.
Wer beim BEM mit am Tisch sitzt und was zur Sprache kommt, bestimmst du mit.Foto: Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Nein, das betriebliche Eingliederungsmanagement ist freiwillig: Dein Arbeitgeber muss es dir anbieten, wenn du in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig warst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, aber ohne deine Zustimmung findet es nicht statt.
  • Vorher muss er dir die Ziele erklären und sagen, welche Daten er erhebt und wofür, deine Diagnose braucht das Verfahren laut DGUV grundsätzlich nicht.
  • Du bestimmst mit, wer dabei ist, etwa Betriebsrat, Betriebsarzt oder eine Vertrauensperson eigener Wahl, und kannst das BEM jederzeit abbrechen.
  • Lehnst du nach ordnungsgemäßer Einladung ab, spricht das in einem späteren Kündigungsschutzprozess laut Bundesarbeitsgericht grundsätzlich dagegen, dass ein BEM mildere Mittel als die Kündigung gefunden hätte.
In diesem Beitrag7 Abschnitte
  1. 01Ab wann muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten?
  2. 02Muss ich am BEM-Gespräch teilnehmen?
  3. 03Wie läuft ein betriebliches Eingliederungsmanagement ab?
  4. 04Muss ich im BEM-Gespräch meine Diagnose nennen?
  5. 05So bereitest du das BEM-Gespräch vor
  6. 06Häufige Fragen
  7. 07Quellen

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein freiwilliges Verfahren, in dem du mit deinem Arbeitgeber klärst, wie du nach langer Krankheit gesund weiterarbeiten und deinen Arbeitsplatz behalten kannst. Anbieten muss er es dir, wenn du in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig warst, am Stück oder in mehreren Abschnitten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Ablehnen darfst du, und deine Diagnose braucht das Verfahren laut DGUV grundsätzlich nicht.

Ab wann muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten?

Dein Arbeitgeber muss ein BEM anbieten, sobald du binnen zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig warst, egal ob durchgehend oder verteilt auf mehrere Krankschreibungen. Gezählt werden die zurückliegenden zwölf Monate, nicht das Kalenderjahr, so die DGUV Information 206-031 der Unfallversicherung.

Die Pflicht gilt laut DGUV in jedem Betrieb, auch im kleinsten, und für alle Beschäftigten, auch für Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, mit oder ohne Schwerbehinderung. Der Grund der Krankheit spielt keine Rolle.

Seit 30. Juli 2026 zählt laut Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228 auch teilweise Arbeitsunfähigkeit mit, die Praxen ab 1. Januar 2028 bescheinigen können. Was bis dahin bei Krankschreibung und Krankengeld gilt, erklärt Krankschreibung bei Nackenschmerzen.

31Arbeitstage

mit Krankschreibung überschreiten bei einer Fünftagewoche die Sechs-Wochen-Grenze; am Stück greift die Pflicht laut DGUV nach 42 Kalendertagen.

45,7Prozent

aller Fehltage TK-versicherter Erwerbspersonen entfielen 2025 auf Krankschreibungen von mehr als sechs Wochen, obwohl sie nur 3,6 Prozent der Fälle waren (TK-Gesundheitsreport 2026).

36Prozent

von 2.015 Beschäftigten, die 2012 nach mindestens sechs Wochen Krankheit Krankengeld bezogen hatten, hatten bis 2015 ein BEM-Angebot bekommen; 77 Prozent davon nahmen es an, so eine Kohortenstudie.

Muss ich am BEM-Gespräch teilnehmen?

Nein, ein BEM-Gespräch ist freiwillig. Das Gesetz verlangt für jedes BEM deine Zustimmung, und laut DGUV darfst du ein begonnenes Verfahren jederzeit abbrechen.

Vorher muss dein Arbeitgeber dir die Ziele erklären und sagen, welche Daten er erhebt und wofür. Ein bloßer Verweis auf den Paragrafen genügt laut Bundesarbeitsgericht 2014 nicht.

Musst du beim BEM mitmachen?

Drei Fragen zu deiner Einladung.

Warst du in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig, am Stück oder zusammengezählt?

Hat dir dein Arbeitgeber die Ziele erklärt und gesagt, welche Daten er erhebt?

Möchtest du mit deinem Arbeitgeber nach Lösungen suchen?

Antwort

Unter sechs Wochen besteht keine BEM-Pflicht

Warst du in zwölf Monaten höchstens sechs Wochen arbeitsunfähig, muss dein Arbeitgeber noch kein BEM anbieten. Bei einer Fünftagewoche ist die Grenze laut DGUV ab dem 31. Krankheitstag überschritten.

Antwort

Frag nach, bevor du zustimmst

Fehlen in deiner Einladung die Ziele oder der Hinweis zum Datenschutz, bitte schriftlich darum. Beides schreibt § 167 Abs. 2 SGB IX vorab vor.

Antwort

Sag zu und bring eigene Vorschläge mit

Willst du mitmachen, stimm zu und notier vorher, welche Aufgaben gerade schwerfallen und was helfen würde. Zurückziehen kannst du die Zustimmung laut DGUV jederzeit.

Antwort

Geh erst zum Erstgespräch

Bist du unsicher, geh zum Erstgespräch und entscheide danach. Dort klärst du laut DGUV offene Fragen und legst fest, wer dazukommt.

Antwort

Ablehnen ist erlaubt

Ein BEM darfst du ohne Begründung ablehnen. Nach einer ordnungsgemäßen Einladung kann das Nein aber in einem späteren Kündigungsschutzprozess eine Rolle spielen.

Eine Rolle spielt das BEM, wenn dir wegen Krankheit gekündigt wird und du klagst. Laut Bundesarbeitsgericht ist es keine formelle Voraussetzung für eine wirksame Kündigung, konkretisiert aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hast du nach ordnungsgemäßer Einladung abgelehnt, spricht das laut Bundesarbeitsgericht 2021 grundsätzlich dagegen, dass ein BEM mildere Mittel als die Kündigung gefunden hätte. Bist du danach binnen eines Jahres wieder mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen neuen Versuch machen.

Wie läuft ein betriebliches Eingliederungsmanagement ab?

Einen festen Ablauf schreibt das Gesetz nicht vor. Das Bundesarbeitsgericht nennt das BEM einen „verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess“, die DGUV beschreibt sechs typische Schritte:

  1. Dein Arbeitgeber stellt fest, dass du die Sechs-Wochen-Grenze überschritten hast.
  2. Er lädt dich ein, am besten schriftlich, mit den Zielen und einem Hinweis zum Datenschutz.
  3. Im Erstgespräch klärt ihr Fragen, und du entscheidest, ob du mitmachst und wer dazukommt.
  4. In einem oder mehreren BEM-Gesprächen sucht ihr Lösungen, und du sollst direkt nach deinen Ideen gefragt werden.
  5. Die vereinbarten Maßnahmen werden schriftlich festgehalten, umgesetzt und überprüft.
  6. Ein Abschlussgespräch beendet das BEM, wenn die Ziele erreicht sind oder nichts mehr nötig oder möglich ist.

Mit am Tisch sitzen können Betriebs- oder Personalrat, bei Schwerbehinderung die Schwerbehindertenvertretung und bei Bedarf der Betriebsarzt. Seit 10. Juni 2021 darfst du laut § 167 SGB IX zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl mitbringen. Wer außer dir und dem Arbeitgeber dabei ist, entscheidest laut DGUV du.

Typische Maßnahmen sind Hilfsmittel, angepasste Arbeitszeiten, vorübergehend keine Dienstreisen oder ein umgestalteter Platz, bei Nackenbeschwerden etwa ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz. Kommt eine Reha infrage, zieht der Arbeitgeber laut Gesetz die Rehabilitationsträger hinzu, bei Schwerbehinderung das Integrationsamt. Den Antrag erklärt Reha bei Rückenschmerzen.

Muss ich im BEM-Gespräch meine Diagnose nennen?

Nein. Medizinische Diagnosen sind für ein BEM laut DGUV Information 206-031 grundsätzlich nicht erforderlich. Gebraucht werden Angaben dazu, was du gesundheitlich gerade leisten kannst und was nicht.

Statt „Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule“ reicht ein Satz wie: „Über Kopf arbeiten und mehr als eine Stunde am Stück am Bildschirm sitzen geht im Moment nicht.“ Damit lassen sich Lösungen finden, ohne dass dein Befund die Runde macht.

So bereitest du das BEM-Gespräch vor

Gut vorbereitet bringst du eigene Vorschläge mit und weißt vorher, was du erzählen willst. Laut DGUV bleibst du jederzeit die Hauptperson des Verfahrens.

So gehst du vorbereitet ins BEM-Gespräch

  • Du weißt aus der Einladung, wer das Gespräch führt und welche Daten erhoben werden.
  • Du hast entschieden, wer dabei sein soll: Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt oder eine Vertrauensperson.
  • Du hast notiert, welche Aufgaben gerade nicht gehen, zum Beispiel Heben, Arbeit über Kopf oder lange Bildschirmzeiten.
  • Du hast eigene Vorschläge, etwa andere Arbeitszeiten, einen angepassten Arbeitsplatz oder ein Hilfsmittel.
  • Du hast mit deiner Praxis besprochen, was du dir zutraust und ob ein stufenweiser Einstieg passt.
  • Du fragst, wer das Protokoll bekommt und wo es liegt, bevor du etwas unterschreibst.
  • Einer Weitergabe deiner Gesundheitsdaten stimmst du nur schriftlich und nur für Stellen zu, die du kennst.

Kommen die Beschwerden in Schüben zurück, sag das offen. Wie Rückfälle entstehen und was ihnen vorbeugt, steht in Chronische Nackenschmerzen.

Häufige Fragen

Darf das BEM-Gespräch während der Krankschreibung stattfinden?

Ja, wenn du willst. Laut DGUV ist ein BEM auch anzubieten, solange du noch arbeitsunfähig bist; einen späteren Termin kannst du vorschlagen. Zu einem gewöhnlichen Personalgespräch im Betrieb darf dich dein Arbeitgeber während einer Krankschreibung nur anweisen, wenn ein dringender betrieblicher Anlass keinen Aufschub erlaubt und deine Anwesenheit dringend nötig und zumutbar ist, so das Bundesarbeitsgericht 2016.

Was ist der Unterschied zwischen BEM und Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell, die stufenweise Wiedereingliederung, ist ein ärztlicher Plan für den schrittweisen Wiedereinstieg, während du arbeitsunfähig bleibst. Spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit muss die Praxis regelmäßig mit der Bescheinigung feststellen, ob das infrage kommt (§ 74 SGB V). Laut DGUV ist sie selbst kein BEM, kann aber eine Maßnahme darin sein.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber kein BEM anbietet?

Einklagen kannst du es nicht: § 167 SGB IX gibt dir laut Bundesarbeitsgericht 2021 keinen eigenen Anspruch darauf. Betriebs- oder Personalrat und, bei Schwerbehinderung, die Schwerbehindertenvertretung können die Klärung aber verlangen. Kündigt dein Arbeitgeber wegen Krankheit, ohne ein gebotenes BEM angeboten zu haben, muss er im Prozess auch darlegen, dass weder Änderungen am Arbeitsplatz noch Hilfen oder Leistungen der Reha-Träger künftige Fehlzeiten in relevantem Umfang vermieden hätten (Bundesarbeitsgericht 2014).

Quellen

  1. § 167 SGB IX: Prävention, betriebliches EingliederungsmanagementGesetzgesetze-im-internet.de
  2. § 74 SGB V: Stufenweise WiedereingliederungGesetzgesetze-im-internet.de
  3. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228, GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzFachinformationrecht.bund.de
  4. DGUV Information 206-031: Betriebliches Eingliederungsmanagement, Orientierungshilfe, April 2022Fachinformationpublikationen.dguv.de
  5. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13Fachinformationbundesarbeitsgericht.de
  6. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2.11.2016, 10 AZR 596/15Fachinformationbundesarbeitsgericht.de
  7. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7.9.2021, 9 AZR 571/20Fachinformationbundesarbeitsgericht.de
  8. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2021, 2 AZR 138/21Fachinformationbundesarbeitsgericht.de
  9. TK: Gesundheitsreport 2026, ArbeitsunfähigkeitenFachinformationtk.de
  10. Loerbroks A et al.: Angebot und Annahme des BEM, Kohortenstudie, Int J Environ Res Public Health (2021)Studiepubmed.ncbi.nlm.nih.gov

Dieser Text erklärt, er kann dich aber nicht untersuchen. Wenn die Beschwerden stark sind, lange bleiben oder sich ungewohnt anfühlen, geh damit in eine Praxis.

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