Präventionskurs der Krankenkasse: wie viel sie zahlt und wie oft
Einen Präventionskurs bezuschusst die Krankenkasse zweimal im Jahr, wenn er zertifiziert ist und du regelmäßig da warst. Beträge, Online-Kurse, Checkliste.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst höchstens zwei zertifizierte Präventionskurse im Kalenderjahr, wenn du regelmäßig teilgenommen hast, und die Höhe legt jede Kasse in ihrer Satzung fest.
- Mehrere große Kassen erstatten 80 Prozent der Gebühr bis zu 75 oder 150 Euro je Kurs und verlangen dafür mindestens 80 Prozent der Termine, einige regionale Kassen geben Gutscheine für kostenfreie Kurse aus.
- Online-Kurse mit Kursleitung und zertifizierte digitale Angebote werden ebenfalls bezuschusst, eingereicht wird seit dem 1. Januar 2026 das verbindliche GKV-Musterformular mit Teilnahmebescheinigung.
- Bei einem zertifizierten Kurs darf dein Arbeitgeber den Rest steuerfrei übernehmen, bis 600 Euro im Jahr und nur so weit, wie du nach dem Kassenzuschuss noch selbst gezahlt hast.
In diesem Beitrag
- 01Was zahlt die Krankenkasse für einen Präventionskurs?
- 02Welche Präventionskurse bezuschusst die Krankenkasse?
- 03Präventionskurs online: Zahlt die Krankenkasse auch dafür?
- 04Wie reichst du einen Präventionskurs bei der Krankenkasse ein?
- 05Zahlt der Arbeitgeber den Rest des Präventionskurses?
- 06Häufige Fragen
- 07Quellen
Einen Präventionskurs bezuschusst die gesetzliche Krankenkasse höchstens zweimal im Kalenderjahr, sofern der Kurs ein Prüfsiegel der Kassen trägt und du regelmäßig teilgenommen hast. So steht es im GKV-Leitfaden Prävention vom 17. Dezember 2025, gestützt auf § 20 SGB V. Die Höhe bestimmt jede Kasse selbst, bei mehreren großen Kassen sind es 80 Prozent der Gebühr bis zu 75 oder 150 Euro je Kurs.
Ein Präventionskurs ist ein Gruppenkurs zu Bewegung, Ernährung, Stress oder Suchtmitteln, dessen Konzept und Kursleitung die Krankenkassen vorab geprüft haben. Gemeint sind etwa der Rückenkurs am Dienstagabend, die Yogagruppe in der Volkshochschule oder ein Stressseminar per Video.
Was zahlt die Krankenkasse für einen Präventionskurs?
Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss zur Kursgebühr, dessen Höhe ihre Satzung festlegt. Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht, denn nach § 20 Abs. 1 SGB V regelt jede Kasse ihre Präventionsleistungen dort.
Drei Beispiele zeigen die Spanne. Eine große Ersatzkasse erstattet 80 Prozent, höchstens 150 Euro für einen Einzelkurs und 300 Euro für einen Kurs, der zwei Themen verbindet. Eine zweite erstattet Erwachsenen 80 Prozent bis höchstens 75 Euro, bei Befreiung von Zuzahlungen 90 Prozent, Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre 100 Prozent. Einige regionale Ortskrankenkassen geben Gutscheine aus, mit denen der Kurs bei Partnern kostenfrei ist.
Beziehst du Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, kann deine Kasse im Einzelfall auf Antrag die Kosten ganz oder teilweise direkt übernehmen, sodass du nichts vorstrecken musst (Leitfaden, Kap. 5.3.5). Frag danach, bevor du buchst.
2Kurse
80Prozent
116Euro
Welche Präventionskurse bezuschusst die Krankenkasse?
Bezuschusst werden zertifizierte Kurse aus vier Handlungsfeldern: Bewegung, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement sowie Suchtmittelkonsum, also etwa der Rauchstopp. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft dafür im Auftrag aller gesetzlichen Kassen Kurskonzept und Qualifikation der Kursleitung, das Siegel gilt drei Jahre.
Laut Leitfaden umfasst ein Kurs in der Regel mindestens acht aufeinander aufbauende Einheiten zu je 45 Minuten oder mehr, meist im Wochenrhythmus, und soll zwölf Einheiten zu 90 Minuten nicht überschreiten. Die Gruppe zählt sechs bis 15 Leute. Rückenkurse laufen im Feld Bewegung, gedacht für Versicherte, deren Rücken oder Nacken keine Behandlung braucht. Wer behandelt werden muss, geht zur Praxis, wie in Physiotherapie bei Nackenschmerzen beschrieben.
Als Entspannungsverfahren fördern die Kassen Hatha-Yoga, Qigong, Tai-Chi, autogenes Training und progressive Relaxation. Wie die Methoden wirken, erklären Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung. Achtsamkeitskurse nach MBSR zählen zur Stressbewältigung, siehe Meditation für Anfänger und Stress abbauen.
Keinen Zuschuss gibt es laut Leitfaden für:
- Beiträge an Fitnessstudio oder Sportverein und Kurse, die eine Mitgliedschaft voraussetzen
- Dauerangebote ohne Ende, etwa die offene Yogastunde jede Woche
- Kurse, die vor allem eine Sportart beibringen oder den Körper einseitig belasten
- Elektrostimulation, Vibrationstraining und Programme, die an Geräte einer Firma gebunden sind
- Anbieter, die Diäten, Nahrungsergänzung oder Sportgeräte mitverkaufen
- Kurse für Kinder unter sechs Jahren
Präventionskurs online: Zahlt die Krankenkasse auch dafür?
Ja, zertifizierte Online-Kurse und digitale Angebote bezuschusst die Krankenkasse ebenfalls. 2024 liefen laut Präventionsbericht 519.778 der geförderten Kursteilnahmen online, das waren 27 Prozent. Der Leitfaden unterscheidet zwei Arten.
Kurs mit Kursleitung, auch per Video
- Wer leitet: eine reale Person, live per Video oder zeitversetzt über eine Lernplattform
- Umfang: mindestens acht Einheiten im festen Rhythmus
- Teilnahme: bei mehreren großen Kassen 80 Prozent der Termine
- Nachweis: GKV-Formular für Kurse nach Kapitel 5, mit Kurs-ID
Digitales Angebot, App oder Programm
- Wer leitet: das Programm, dazu eine persönliche Mindestunterstützung
- Umfang: Einheiten innerhalb von sechs Monaten, Zugang mindestens ein Jahr
- Teilnahme: die Nutzung, die bei der Zertifizierung festgelegt wurde
- Nachweis: GKV-Formular für Angebote nach Kapitel 7, mit Angebots-ID
Bei Programmen ohne feste Termine verlangt eine große Ersatzkasse alle Einheiten. Reine Foren, Infoportale und Apps, die vor allem messen, schließt der Leitfaden ganz aus.
Wie reichst du einen Präventionskurs bei der Krankenkasse ein?
Nach dem letzten Termin reichst du das GKV-Musterformular ein: Teil 1 füllt der Anbieter als Teilnahmebescheinigung aus, Teil 2 ist dein Antrag auf Bezuschussung. Seit dem 1. Januar 2026 sind die Musterformulare verbindlich, eines für Kurse vor Ort und per Video, eines für Apps und Online-Programme.
Ein Rezept verlangt das Gesetz nicht. Hat dir eine Ärztin schriftlich einen Kurs empfohlen, etwa beim Check-up, muss die Kasse das nach § 20 Abs. 5 SGB V bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
So klappt die Erstattung
- Du hast den Kurs in der Kurssuche deiner Kasse gefunden oder dort seine Kurs-ID geprüft.
- Vor der Anmeldung weißt du, wie viel deine Kasse zahlt und ob sie Gutscheine ausgibt.
- In diesem Kalenderjahr hast du noch keine zwei Kurse gefördert bekommen.
- Du warst bei mindestens 80 Prozent der Termine, wie es mehrere große Kassen verlangen.
- Der Anbieter hat Teil 1 mit Kurs-ID, besuchten Einheiten und bezahlter Gebühr ausgefüllt und unterschrieben.
- Teil 2 trägt deine Versichertennummer, Kontoverbindung und Unterschrift, beide Teile liegen deiner Kasse vor.
- Bei einem Kompaktkurs mit Übernachtung stehen Unterkunft und Verpflegung getrennt auf der Rechnung.
Zahlt der Arbeitgeber den Rest des Präventionskurses?
Bei einem zertifizierten Kurs darf dein Arbeitgeber den Teil steuerfrei übernehmen, den du nach dem Zuschuss der Kasse selbst trägst, insgesamt bis 600 Euro im Kalenderjahr. Das erlaubt § 3 Nr. 34 EStG für Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, verpflichtet die Firma aber zu nichts.
Ein Beispiel, eigene Rechnung: Ein zertifizierter Kurs kostet 90 Euro, deine Kasse erstattet 80 Prozent, also 72 Euro. Steuerfrei übernehmen darf die Firma danach höchstens die übrigen 18 Euro. Alle Regeln zu den 600 Euro stehen in 600 Euro Gesundheitsförderung, Kurse direkt im Betrieb in Betriebliche Gesundheitsförderung.
Häufige Fragen
Zahlt die private Krankenversicherung einen Präventionskurs?
Der Zuschuss nach § 20 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen, das GKV-Formular richtet sich deshalb an gesetzlich Versicherte. Ob ein privater Tarif Kurse erstattet, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Für den steuerfreien Zuschuss deines Arbeitgebers verlangt § 3 Nr. 34 EStG einen Kurs, der die Anforderungen der Kassen erfüllt, eine gesetzliche Versicherung nennt die Vorschrift nicht als Bedingung.
Zahlt die Krankenkasse einen Kurs im Fitnessstudio?
Den Kurs ja, das Abo nein. Ein zertifizierter Kurs darf im Studio stattfinden, solange er keine Mitgliedschaft voraussetzt und der Zuschuss nicht mit Beiträgen verrechnet wird. Training an Geräten darf laut Leitfaden höchstens die Hälfte des Programms ausmachen, und für jede am Gerät trainierte Hauptmuskelgruppe lernst du eine Übung für den Alltag.
Bis wann muss ich den Präventionskurs einreichen?
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach § 45 SGB I vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Für einen Kurs, der 2026 endet, wäre das rechnerisch Ende 2030. Reich die Bescheinigung trotzdem bald ein, solange der Anbieter Rückfragen noch beantworten kann.
Gilt auch ein Kompaktkurs am Wochenende?
Ja, wenn er zertifiziert ist. Ein Kompaktangebot verteilt denselben Umfang auf mindestens zwei Tage, und seit dem 1. April 2026 muss die Kasse es nicht mehr vorher genehmigen (Leitfaden, Kap. 5.3.5). Zu den übrigen Kosten wie der Unterkunft kann die Satzung nach § 20 Abs. 5 und § 23 Abs. 2 SGB V bis zu 16 Euro täglich vorsehen, aber nur, wenn die Kasse den Kurs wegen besonderer beruflicher oder familiärer Umstände wohnortfern erbringt.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 20 SGB V, Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- Bundesministerium der Justiz: § 23 SGB V, Medizinische Vorsorgeleistungen
- Bundesministerium der Justiz: § 45 SGB I, Verjährung
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Einkommensteuergesetz, Nr. 34
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention, Fassung vom 17. Dezember 2025
- GKV-Spitzenverband: Formular für Präsenz- und IKT-Kurse nach Kapitel 5, Version 12/2025
- GKV-Spitzenverband: Formular für digitale Angebote nach Kapitel 7, Version 12/2025
- GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst Bund: Präventionsbericht 2025, Berichtsjahr 2024
- Zentrale Prüfstelle Prävention: Über uns
- Bundesministerium der Finanzen: Umsetzungshilfe zu § 3 Nummer 34 EStG, 20. April 2021
- Techniker Krankenkasse: Gesundheitskurse
- DAK-Gesundheit: Rückentraining und Rückenschule
- AOK: Gesundheitskurse, Teilnahme und Gutschein
Dieser Text erklärt, er kann dich aber nicht untersuchen. Wenn die Beschwerden stark sind, lange bleiben oder sich ungewohnt anfühlen, geh damit in eine Praxis.
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