Betriebliche Gesundheitsförderung: was die Krankenkasse zahlt
Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zahlt die Krankenkasse dem Betrieb Analyse, Beratung und Kurse, dir Kurszuschuss und Bonus. Was wer bekommt und wie.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zahlt die Krankenkasse dem Betrieb Leistungen statt Geld: Analysen, Beratung, Moderation und Kurse für alle Beschäftigten nach § 20b SGB V.
- Dir selbst bezuschusst sie bis zu zwei zertifizierte Präventionskurse im Jahr, wenn du regelmäßig teilgenommen hast, und nach § 65a SGB V soll ihre Satzung einen Bonus vorsehen.
- Alle Leistungen im Betrieb werden vorher mit der Kasse vereinbart, und Möbel, Geräte, Umbauten oder Schutzausrüstung bezahlt sie nicht.
- Der Einstieg für den Betrieb ist eine kostenlose Erstberatung bei einer Kasse oder bei der BGF-Koordinierungsstelle.
Wann du zum Arzt solltest
Lass es ärztlich abklären, wenn
- Schmerzen in den Arm ziehen
- Finger taub werden
- eine Hand an Kraft verliert
In diesem Beitrag
- 01Was zahlt die Krankenkasse bei der betrieblichen Gesundheitsförderung?
- 02Was ist betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V?
- 03Betriebliche Gesundheitsförderung: Beispiele und Maßnahmen
- 04Was bezahlt die Krankenkasse nicht?
- 05Präventionskurs: Wie bekommst du den Zuschuss der Krankenkasse?
- 06Gibt es einen Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung?
- 07Ist betriebliche Gesundheitsförderung Pflicht?
- 08Was bringt betriebliche Gesundheitsförderung?
- 09Wie startet ein Betrieb mit der Krankenkasse?
- 10Häufige Fragen
- 11Quellen
Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung zahlt die Krankenkasse dem Betrieb Leistungen statt Geld: Analysen, Beratung, Moderation und Kurse, gestützt auf § 20b SGB V. Jede Kasse muss dafür einen Mindestbetrag je Versicherten ausgeben, 2019 waren es 3,15 Euro. Dir selbst bezuschusst sie bis zu zwei zertifizierte Präventionskurse im Jahr, und für die Teilnahme kann es einen Bonus geben. Bedingung im Betrieb: Alles wird vorher vereinbart.
Vielleicht fällt in der Teamrunde der Satz, die Krankenkasse zahle doch für so etwas. Das stimmt, nur gibt es keinen Scheck für die Firma. Es gibt Fachleute, Zeit und Kurse, und einen Weg, den du auch allein gehen kannst.
Was zahlt die Krankenkasse bei der betrieblichen Gesundheitsförderung?
Dem Betrieb bezahlt die Krankenkasse die fachliche Arbeit: Analysen, Beratung, Moderation, Schulungen und Kurse für die Beschäftigten. Dir einzeln zahlt sie einen Zuschuss zu zertifizierten Präventionskursen und, wenn ihre Satzung es vorsieht, einen Bonus. Möbel, Geräte und Umbauten gehören nicht dazu.
| Was | Wer zahlt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Analyse, Beratung, Moderation und Kurse im Betrieb | Krankenkasse, nach vorheriger Vereinbarung | § 20b SGB V |
| Zertifizierter Präventionskurs, den du selbst buchst | Krankenkasse, Zuschuss für höchstens zwei Kurse im Jahr | § 20 Abs. 5 SGB V |
| Bonus für Kurse oder für ein Gesundheitsprojekt im Betrieb | Krankenkasse, soweit ihre Satzung ihn regelt | § 65a SGB V |
| Rest der Kursgebühr, eigene Gesundheitsangebote der Firma | Arbeitgeber, steuerfrei bis 600 Euro im Jahr | § 3 Nr. 34 EStG |
| Möbel, Geräte, Umbauten, Schutzausrüstung | Arbeitgeber | Leitfaden Prävention, Kap. 6.2.3 |
| Gefährdungsbeurteilung, Eingliederungsmanagement | Arbeitgeber, gesetzliche Pflicht | § 5 ArbSchG, § 167 SGB IX |
| Präventionsprogramm bei ersten gesundheitlichen Einschränkungen | Rentenversicherung, kostenfrei | § 14 SGB VI |
Welcher Weg zu dir passt, hängt an drei Dingen: ob du schon Beschwerden hast, ob du für dich oder für deinen Betrieb fragst und ob dort schon etwas läuft.
Was kannst du von der Krankenkasse bekommen?
Drei Fragen, dann kennst du deinen Weg.
Fragst du für dich selbst oder für deinen Betrieb?
Läuft in deinem Betrieb schon ein Gesundheitsprojekt mit einer Krankenkasse?
Wofür soll Geld fließen?
Antwort
Erst ärztlich abklären lassen
Schmerzen, die in den Arm ziehen, taube Finger oder eine Hand, die an Kraft verliert, gehören zuerst in eine Arztpraxis. Präventionskurse sind für Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung des Bewegungsapparats gedacht (Leitfaden Prävention, Kap. 5.4.1). Wie eilig jedes dieser Zeichen ist, beschreibt Nackenschmerzen: wann zum Arzt.
Antwort
Mach beim Projekt im Betrieb mit
Läuft in deinem Betrieb ein Gesundheitsprojekt mit einer Krankenkasse, steht es allen Beschäftigten offen, egal wo sie versichert sind. Nach § 65a Abs. 2 SGB V soll deine Kasse für die Teilnahme einen Bonus vorsehen. Ob sie das tut und wie hoch er ist, steht in ihrer Satzung.
Antwort
Ein zertifizierter Kurs ist dein Weg
Ohne Projekt im Betrieb holst du dir die Unterstützung über einen zertifizierten Präventionskurs. Deine Kasse bezuschusst höchstens zwei solcher Kurse im Jahr, wenn du regelmäßig da warst. Den Rest darf dein Arbeitgeber steuerfrei übernehmen, die Regeln stehen in 600 Euro Gesundheitsförderung.
Antwort
Das ist betriebliche Gesundheitsförderung
Für ein Programm, das allen im Betrieb nützt, ist die Förderung nach § 20b SGB V gedacht. Die Kasse bezahlt Analyse, Beratung, Moderation und Kurse, der Betrieb bringt Arbeitszeit oder Geld ein. Der Einstieg ist eine kostenlose Erstberatung bei einer Kasse oder bei der BGF-Koordinierungsstelle.
Antwort
Kurse für Einzelne zahlt der Betrieb
Will die Firma einzelnen Beschäftigten Kurse bezahlen, trägt sie die Kosten selbst. Steuer- und beitragsfrei bleiben bis zu 600 Euro pro Person und Jahr für zertifizierte Kurse oder Angebote nach den Kriterien der Krankenkassen (§ 3 Nr. 34 EStG).
Antwort
Anschaffungen kauft der Betrieb selbst
Stühle, Monitorarme, Geräte und Umbauten bezahlt die Krankenkasse auch im Rahmen eines Gesundheitsprojekts nicht. Der Betrieb kauft sie als Ausstattung oder Arbeitsschutz. Wie das steuerlich läuft, erklärt Nackenkissen vom Arbeitgeber.
Was ist betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V?
Betriebliche Gesundheitsförderung, kurz BGF, ist ein geplanter Prozess: Ein Betrieb findet mit seinen Beschäftigten heraus, was ihre Gesundheit belastet und was sie stärkt, und leitet daraus Maßnahmen ab. Die Krankenkassen sind nach § 20b SGB V verpflichtet, Betriebe dabei zu unterstützen.
Das Gesetz beschreibt drei Schritte. Die Kasse erhebt die gesundheitliche Lage, zusammen mit Beschäftigten, Betriebsleitung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie entwickelt Vorschläge und hilft bei der Umsetzung. Als Ziel nennt das Gesetz vor allem „den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen“, also das, was bleibt, wenn die Kasse wieder geht.
Die Einzelheiten regelt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands in der Fassung vom 17. Dezember 2025. Nach § 20 Abs. 1 SGB V legt jede Kasse seine Kriterien zugrunde. Der Leitfaden kennt drei Handlungsfelder: die Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung, also Abläufe, Führung und Pausen, dann einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil mit Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung und Suchtprävention, und schließlich Netzwerke, über die kleine Betriebe voneinander lernen.
Verhaltensbezogen heißt: Die Maßnahme setzt beim Menschen an, etwa mit einem Rückenkurs. Verhältnisbezogen heißt: Sie ändert die Arbeit selbst, etwa die Reihenfolge der Aufgaben oder die Höhe der Werkbank. 2024 verbanden 59 Prozent der dokumentierten Maßnahmen beides (GKV/MD-Präventionsbericht 2025).
Betriebliche Gesundheitsförderung: Beispiele und Maßnahmen
Die Krankenkasse bezahlt die fachliche Arbeit rund um den Gesundheitsprozess, mit eigenen Fachleuten oder beauftragten Anbietern. Am häufigsten geht es um Bewegung und Stress.
Der Leitfaden nennt in Kapitel 6.2.1 Analysen und Befragungen, Beratung zu den Arbeitsbedingungen, Projektmanagement und Moderation, die Ausbildung von Beschäftigten zu Multiplikatoren, Kurse zu Bewegung, Stress, Ernährung und Sucht sowie Hilfe bei Kommunikation und Auswertung.
Was davon tatsächlich lief, zeigt der Präventionsbericht für 2024. Bei den Maßnahmen für das Verhalten der Beschäftigten ging es in 62 Prozent um bewegungsförderliches Arbeiten, in 51 Prozent um Stressbewältigung, in 32 Prozent um Ernährung und in 8 Prozent um Sucht. Bei den Maßnahmen an der Arbeit selbst lagen eine bewegungsförderliche Umgebung (38 Prozent), gesundheitsgerechte Führung (35 Prozent) und die Stärkung psychosozialer Ressourcen (33 Prozent) vorn. Wie Stress im Nacken landet, beschreibt Nackenverspannung durch Stress.
So sieht das im Betrieb aus:
- Arbeitssituationsanalyse: eine moderierte Gruppendiskussion über das, was im Alltag belastet, 2024 die häufigste Form der Beteiligung (42 Prozent).
- Gesundheitszirkel: meist sechs bis acht Beschäftigte benennen in mehreren Treffen Belastungen und schlagen Lösungen vor.
- Krankenstandsanalyse: eine anonymisierte Auswertung, welche Diagnosen wie lange ausfallen, 2024 erstellten die Kassen 11.777 davon. In Kleinstbetrieben geht das aus Datenschutzgründen nur begrenzt.
- Kurs im Betrieb: ein Rücken- und Nackenprogramm oder angeleitete Bewegungspausen im Büro.
Ein Beispiel der BGF-Koordinierungsstelle zeigt den Aufwand. Ein Elektroinstallationsbetrieb mit rund 15 Beschäftigten ließ sich drei Jahre von einer Kasse begleiten: eine Arbeitsplatzanalyse, drei Trainings zu körperlicher Belastung, Stress und Teamentwicklung, zwei Seminare zu Kommunikation und gesunder Führung. Zusammen rund 24 Stunden pro Person, vollständig von der Kasse bezahlt. Der Betrieb gab rund 4.000 Euro für Anschaffungen aus, die die Analyse nahelegte, etwa Tablets für die Baustellendokumentation und Dachträger für den Materialtransport.
Die Angebote stehen allen Beschäftigten offen, unabhängig vom Arbeitsvertrag, und werden nicht pro Person abgerechnet (Leitfaden, Kap. 6.1 und 6.2.2). Das Bundesfinanzministerium nennt die Hilfe der Kassen befristet, eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ (Umsetzungshilfe, Rz. 43). 2024 liefen BGF-Aktivitäten im Mittel 24 Monate.
Was bezahlt die Krankenkasse nicht?
Die Krankenkasse bezahlt keine Anschaffungen und nichts, was ohnehin Pflicht des Arbeitgebers oder eines anderen Trägers ist. Baumaßnahmen, Mobiliar, technische Hilfsmittel, persönliche Schutzausrüstung, Computer und andere digitale Geräte schließt der Leitfaden ausdrücklich aus.
Außerdem fallen laut Kapitel 6.2.3 heraus:
- Aufgaben, die gesetzlich bei anderen liegen, etwa die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers
- einzelne Angebote externer Anbieter, die in kein Gesamtkonzept eingebunden sind
- Abrechnung pro Person und Screenings ohne anschließende Maßnahme
- Angebote, die einseitig für bestimmte Produkte oder Firmen werben
- Betriebssport, der den Kriterien des Leitfadens nicht entspricht
Für den Nacken heißt das: Die Kasse bezahlt die Beratung, die zeigt, dass der Monitor zu tief steht, aber nicht den Monitorarm. Den kauft der Betrieb. Was am Schreibtisch dem Nacken überhaupt hilft, prüft der Check ergonomischer Arbeitsplatz.
Eine Massage im Besprechungsraum gehört nicht zu den Leistungsarten, die der Leitfaden nennt. Warum sie auch beim Finanzamt fast immer durchfällt, zeigt der Check Massage am Arbeitsplatz.
Präventionskurs: Wie bekommst du den Zuschuss der Krankenkasse?
Deine Krankenkasse bezuschusst einen Präventionskurs, wenn er zertifiziert ist und du regelmäßig teilgenommen hast, höchstens zwei Kurse im Kalenderjahr. Das läuft über § 20 SGB V und hängt nicht davon ab, ob dein Betrieb mitmacht.
Zertifiziert heißt: Eine Kasse oder in ihrem Auftrag die Zentrale Prüfstelle Prävention hat Kursinhalt und Qualifikation der Kursleitung geprüft (§ 20 Abs. 5 SGB V). Die Zertifizierung gilt drei Jahre. Ein solcher Kurs umfasst nach dem Leitfaden mindestens acht aufeinander aufbauende Termine von wenigstens 45 Minuten, in der Regel einmal pro Woche, und die Gruppe zählt sechs bis 15 Leute (Kap. 5.3.3). Dauerangebote fördert keine Kasse, Beiträge für Fitnessstudio oder Sportverein darf sie nicht übernehmen (Kap. 5.3.6).
Wie viel du zurückbekommst, legt jede Kasse in ihrer Satzung fest, denn dort muss sie die Leistungen zur Prävention nach § 20 Abs. 1 vorsehen. Eine schriftliche Präventionsempfehlung aus der Arztpraxis, auch aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Betriebsarzt, muss die Kasse bei ihrer Entscheidung berücksichtigen (§ 20 Abs. 5 Satz 2).
Kurse zu Bewegung richten sich an Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung des Bewegungsapparats (Kap. 5.4.1). Hast du Beschwerden, die behandelt werden müssen, führt der Weg über die Arztpraxis, mehr dazu in Physiotherapie bei Nackenschmerzen.
Den Teil, den die Kasse nicht trägt, darf dein Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei übernehmen, aber nur diesen Rest. Deshalb erklärst du im Antrag an die Firma, was die Kasse gezahlt hat (BMF, Rz. 10).
So bekommst du den Kurszuschuss
- Der Kurs hat eine Kurs-ID der Zentralen Prüfstelle Prävention, und die Kursleitung ist darin genannt.
- Du hast vor der Anmeldung bei deiner Kasse erfragt, wie viel sie für diesen Kurs zahlt.
- Es ist dein erster oder zweiter bezuschusster Kurs in diesem Kalenderjahr.
- Du warst regelmäßig da, denn die Kassen fördern nur Kurse mit regelmäßiger Teilnahme.
- Der Anbieter hat Teil 1 des GKV-Musterformulars ausgefüllt, seit Januar 2026 ist es verbindlich.
- Du hast Teil 2, den Antrag auf Bezuschussung, mit deiner IBAN unterschrieben und bei der Kasse eingereicht.
- Zahlt die Firma etwas dazu, steht in deinem Antrag an sie, welchen Zuschuss die Kasse schon gezahlt hat.
Gibt es einen Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung?
Ja, das Gesetz sieht ihn vor. Nach § 65a Abs. 2 SGB V soll jede Krankenkasse in ihrer Satzung regeln, dass bei Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber sowohl der Betrieb als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus bekommen.
Dazu kommt ein Bonus für dich allein. Nach § 65a Abs. 1a SGB V soll die Kasse festlegen, unter welchen Bedingungen Versicherte einen Bonus erhalten, die regelmäßig zertifizierte Präventionskurse besuchen oder an vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten teilnehmen. Auch für Gesundheitsuntersuchungen, Früherkennung und Schutzimpfungen muss die Satzung regeln, wann es einen Bonus gibt (Abs. 1).
Einen Haken schreibt das Gesetz gleich mit hinein. Boni für Kurse müssen sich mittelfristig aus den Einsparungen finanzieren, die sie bringen. Die Kasse muss mindestens alle drei Jahre gegenüber ihrer Aufsicht Rechenschaft ablegen, und ohne Einsparungen darf sie für diese Angebote keine Boni zahlen (Abs. 3).
Ist betriebliche Gesundheitsförderung Pflicht?
Für Arbeitgeber ist betriebliche Gesundheitsförderung freiwillig, für die Krankenkassen ist sie Pflicht. Der Leitfaden nennt BGF einen für Arbeitgebende und Beschäftigte „freiwilligen Leistungskomplex“, der den verpflichtenden Arbeitsschutz und das betriebliche Eingliederungsmanagement ergänzt (Kap. 6.4).
Verpflichtend ist für jeden Arbeitgeber dagegen:
- die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, ausdrücklich einschließlich psychischer Belastungen bei der Arbeit
- das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX, sobald jemand innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, am Stück oder zusammengerechnet. Für die betroffene Person ist es freiwillig.
Die Kosten des Arbeitsschutzes darf der Arbeitgeber nicht auf die Beschäftigten abwälzen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Weil diese Aufgaben Pflicht sind, übernimmt die Kasse sie nicht. Sie kann aber auf den Ergebnissen aufbauen, und eine gute Gefährdungsbeurteilung ist oft der beste Start für einen BGF-Prozess.
Für die Kassen gilt ein Mindestbetrag. Nach § 20 Abs. 6 SGB V wenden sie seit 2019 mindestens 3,15 Euro je Versicherten und Jahr für BGF auf, davon mindestens 1 Euro für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, jährlich angepasst an die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Bleibt eine Kasse darunter, gibt sie den Rest an den GKV-Spitzenverband ab, der ihn für Koordinierungsstellen und Netzwerke verteilt (§ 20b Abs. 4 SGB V). 2024 waren das 17,35 Millionen Euro.
Was in den Betrieben ankommt, zeigt der Präventionsbericht für 2024:
282Millionen Euro
28.142Betriebe
1,9Millionen Teilnahmen
Das Geld ist gestiegen, die Zahl der erreichten Betriebe gegenüber 2023 um 5 Prozent gesunken, und die ganz kleinen kommen kaum vor. Der Leitfaden zitiert ältere Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Nur 10 Prozent der Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten bieten BGF an, bei Betrieben ab 100 Beschäftigten sind es über 73 Prozent.
Was bringt betriebliche Gesundheitsförderung?
Programme mit mehreren Bausteinen wirken am ehesten, einzelne Aktionen sind oft kaum messbar. Für weniger Sitzen gibt es gute Belege, gegen Nackenschmerzen bleibt der Nutzen unklar.
Was Studien zur Gesundheit im Betrieb zeigen
So bewerten wir- Beleglage: PlausibelProgramme mit mehreren Bausteinen senken ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und Rauchen, eine Übersicht über 21 systematische Reviews stuft sie durchweg als „wahrscheinlich wirksam“ ein.
- Beleglage: Gut belegtSitz-Steh-Tische senken die Sitzzeit um bis zu 75 Minuten am Tag, so eine Auswertung von 36 Reviews mit 214 Studien.
- Beleglage: UnklarGegen bestehende Nackenschmerzen wirkten Maßnahmen am Arbeitsplatz nicht nachweisbar besser als gar nichts, bei Evidenz niedriger Qualität (Cochrane-Review mit 10 Studien).
- Beleglage: UnklarOb ergonomische Hilfen im Büro Nacken- und Schulterbeschwerden vorbeugen, ist widersprüchlich belegt (Cochrane-Review mit 15 Studien).
Selbstbeobachtung, etwa mit einem Schrittzähler, plus psychosoziale Strategien brachte im Schnitt 1.056 Schritte mehr pro Tag. Mehr mäßig bis stark anstrengende Bewegung, die der Gesundheit am meisten nützt, erreichte aber kein Ansatz verlässlich. Wie viel Stehen sinnvoll ist, klärt Sitzen oder Stehen im Büro.
Beim Nacken ist die Lage bescheidener. Im älteren Cochrane-Review mit 2.745 Beschäftigten senkte nur in einer Studie mit 415 Leuten ein Programm aus vier Bausteinen die Krankmeldungen mittelfristig, und der Effekt hielt nicht an. Im zweiten Review mit 2.165 Büroangestellten senkte die Kombination aus Armauflage und anders geformter Maus in zwei Studien neue Nacken- und Schulterbeschwerden etwa um die Hälfte, insgesamt nennen die Autoren die Belege aber widersprüchlich.
Plant deshalb mehrere Bausteine, die zusammenpassen, statt eines einzelnen Aktionstags. Der Leitfaden verlangt ohnehin, dass alle Maßnahmen regelmäßig ausgewertet werden. Legt schon beim Start fest, woran ihr nach einem Jahr den Erfolg messt, etwa an einer kurzen Befragung oder an den Krankmeldungen.
Wie startet ein Betrieb mit der Krankenkasse?
Ein Betrieb wendet sich an eine Krankenkasse, bei der ein Teil der Belegschaft versichert ist, oder an die BGF-Koordinierungsstelle. Nach einer kostenlosen Erstberatung wird eine Vereinbarung geschlossen, erst dann beginnen die Maßnahmen. Ein Antragsformular schreibt das Gesetz nicht vor.
Die BGF-Koordinierungsstellen beruhen auf § 20b Abs. 3 SGB V und bündeln alle Kassenarten. Sie informieren, fördern Netzwerke von Betrieben und klären, welche Kasse im Einzelfall einsteigt. Passt ein Anliegen eher zur Unfall- oder Rentenversicherung, vermitteln sie dorthin. Für Gefahren, die direkt aus der Arbeit kommen, sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zuständig (§ 14 SGB VII), und die Kassen unterstützen sie mit BGF-Maßnahmen gegen genau diese Risiken (§ 20c SGB V).
Für die ersten Wochen reichen fünf Schritte:
- Anfragen. Ruf eine Kasse an, bei der mehrere deiner Leute versichert sind, oder nutze das Kontaktformular der Koordinierungsstelle.
- Absicht festhalten. Größere Betriebe beschließen eine Leitlinie, in kleinen genügt eine Absichtserklärung. Legt fest, wer im Betrieb den Hut aufhat.
- Steuerung klären. In größeren Betrieben ein Steuerungskreis mit Leitung, Betriebsrat, Betriebsarzt und Kasse; 2024 arbeiteten Kassenfachleute in 64 Prozent dieser Gremien mit. In Klein- und Kleinstbetrieben reichen regelmäßige Gespräche mit der Inhaberin oder dem Inhaber (Leitfaden, Kap. 6.3.2).
- Analysieren, dann planen. Nutzt Gefährdungsbeurteilung, Krankenstandsanalyse, eine kurze Befragung oder einen Gesundheitszirkel. Erst danach entscheidet ihr, ob ein Kurs, eine Schulung oder eine Änderung im Ablauf dran ist.
- Vereinbaren und messen. Haltet vor dem Start schriftlich fest, was die Kasse übernimmt, was der Betrieb beiträgt und woran ihr den Erfolg ablest.
Den Anstoß kannst auch du geben, wenn du angestellt bist: mit dem Hinweis auf die kostenlose Erstberatung in der nächsten Teamrunde.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse nur für ihre eigenen Versicherten?
Nein. Leistungen einer Kasse in einem Betrieb stehen allen Beschäftigten offen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft, so erläutert es der Leitfaden zu § 20b Abs. 2 SGB V. Beteiligen sich mehrere Kassen, können sie die Kosten zum Beispiel nach dem Anteil ihrer Mitglieder untereinander aufteilen.
Bekommt auch ein Betrieb mit fünf Beschäftigten Unterstützung?
Ja. Der Leitfaden lässt in Klein- und Kleinstbetrieben eine Absichtserklärung statt einer Leitlinie zu und Gespräche mit der Inhaberin oder dem Inhaber statt eines Steuerungskreises. Oft läuft die Hilfe über Netzwerke von Innungen oder Branchen. 2024 hatte fast die Hälfte der Betriebe in den 134 Netzwerken, in denen sich die Kassen engagierten, weniger als 50 Beschäftigte.
Was ist der Unterschied zwischen BGF und BGM?
Betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz BGM, ist das Dach. Es verbindet den verpflichtenden Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement und die freiwillige Gesundheitsförderung zu einer gesteuerten Aufgabe der Leitung. BGF ist ein Baustein davon und der Teil, bei dem die Krankenkasse hilft.
Gibt es einen Höchstbetrag pro Betrieb?
Einen festen Betrag pro Betrieb nennt das Gesetz nicht. Der Mindestbetrag nach § 20 Abs. 6 SGB V bezieht sich auf alle Versicherten einer Kasse, und jede Kasse setzt innerhalb des Leitfadens eigene Schwerpunkte. Wie viel ein Betrieb bekommt, hängt vom vereinbarten Bedarf und vom eigenen Engagement ab.
Kann man Kassenleistungen und die steuerfreien 600 Euro kombinieren?
Ja, der GKV-Spitzenverband hält diese Verzahnung ausdrücklich für sinnvoll, Doppelförderungen derselben Maßnahme sollen aber vermieden werden (Leitfaden, Kap. 8.4). Unterstützt eine Kasse den BGF-Prozess, kann ihre Bescheinigung dem Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto dienen, wenn er eigene steuerfreie Leistungen dazu gibt (BMF-Umsetzungshilfe, Rz. 28).
Was bietet die Rentenversicherung bei ersten Beschwerden?
Wer erste gesundheitliche Einschränkungen hat, die die Arbeit gefährden, kann das kostenlose Programm RV Fit nutzen. Nach einer mehrtägigen Startphase, für die der Arbeitgeber freistellt, folgen drei Monate mit ein bis zwei Gruppenterminen pro Woche nach Feierabend, drei Monate eigenes Training und eine Auffrischung (Deutsche Rentenversicherung, August 2026). Voraussetzung sind sechs Beitragsmonate in den letzten zwei Jahren.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 20 SGB V, Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- Bundesministerium der Justiz: § 20b SGB V, Betriebliche Gesundheitsförderung
- Bundesministerium der Justiz: § 20c SGB V, Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- Bundesministerium der Justiz: § 65a SGB V, Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Bundesministerium der Justiz: § 14 SGB VII, Prävention der Unfallversicherung
- Bundesministerium der Justiz: § 14 SGB VI, Leistungen zur Prävention der Rentenversicherung
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Arbeitsschutzgesetz
- Bundesministerium der Justiz: § 5 Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung
- Bundesministerium der Justiz: § 167 SGB IX, Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Einkommensteuergesetz, Nr. 34
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention, Fassung vom 17. Dezember 2025
- GKV-Spitzenverband: Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung, Formular für Kurse nach Kapitel 5, Version 12/2025
- GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst Bund: Präventionsbericht 2025, Berichtsjahr 2024
- Bundesministerium der Finanzen: Umsetzungshilfe zu § 3 Nummer 34 EStG, Schreiben vom 20. April 2021
- BGF-Koordinierungsstelle: Über uns
- BGF-Koordinierungsstelle: Was kostet betriebliche Gesundheitsförderung?
- Deutsche Rentenversicherung: Faktencheck RV Fit, 21. August 2026
- Turon H. und Kollegen: Interventions in the workplace to reduce risk factors for noncommunicable diseases, an umbrella review, Journal of Occupational Health 2024
- Rouyard T. und Kollegen: Effects of workplace interventions on sedentary behaviour and physical activity, an umbrella review, Lancet Public Health 2025
- Aas R. W. und Kollegen: Workplace interventions for neck pain in workers, Cochrane Review 2011
- Hoe V. C. W. und Kollegen: Ergonomic interventions for preventing work-related musculoskeletal disorders of the upper limb and neck among office workers, Cochrane Review 2018
Dieser Text erklärt, er kann dich aber nicht untersuchen. Wenn die Beschwerden stark sind, lange bleiben oder sich ungewohnt anfühlen, geh damit in eine Praxis.
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